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Durch die staatlich angeordneten Maßnahmen, um das Corona-Virus zu bekämpfen, geraten Unternehmen und Privatverbraucher finanziell unter großen Druck. Seit dem ersten April haben deshalb private Darlehensnehmer die Möglichkeit Kredite zu stunden – wer durch die Pandemie in Finanznot gerät, kann Aufwendungen für Kredite gegenüber der jeweiligen Bank aussetzen. Die Maßnahmen gelten, durch den Gesetzgeber geregelt, vorerst bis zum 30. Juni 2020. Dr. Andreas Walter, Rechtsanwalt und Partner bei Schalast & Partner, sowie Lehrbeauftragter für Bankrecht und Bürgerliches Recht an der Frankfurt School of Finance & Management, erklärt im Video die Hintergründe.