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Die Corona-Krise mit ihren Versammlungs- und Reisebeschränkungen fallen mitten in die Hauptversammlungssaison deutscher Aktiengesellschaften. Die Bundesregierung hat darauf reagiert: seit Ende März gelten auch neue Regelungen zur Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung. In Ihrer aktuellen Veröffentlichung „Die Virtuelle Hauptversammlung“, erläutern Prof. Dr. Julia Redenius-Hövermann, Professorin für Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht an der Frankfurt School of Finance & Management und Prof. Dr. Christina E. Barnier, Professorin für Banking & Finance and der Justus-Liebig-Universität Gießen, die gesetzlichen Neuerungen. Die Wissenschaftlerinnen beuleuchten außerdem, welche Chancen, Risiken und Herausforderungen es in Bezug auf eine Corporate Governance von Unternehmen gibt, wenn Hauptversammlungen ganz oder teilweise virtuell durchgeführt werden.
Julia Redenius-Hövermann und Christina E. Barnier argumentieren, dass die Regelung insgesamt als ausgewogen zu bezeichnen sind, aber einzelne Aspekte kritisch zu sehen sind. Beispielsweise hat der Gesetzgeber keine Regelung bezüglich der virtuellen Anwesenheit des Vorstands getroffen. Außerdem wird die Rolle der Aktionärinnen und Aktionäre von einem generellen Auskunftsrecht zu einem Fragerecht herabgestuft und damit deutlich eingeschränkt.
„Die virtuelle Hauptversammlung ist – bei richtiger Ausgestaltung – eine Chance für die Stärkung der Corporate Governance“, sagt Julia Redenius-Hövermann. „Am Ende der Krise wird man evaluieren müssen, wo es weiterer Korrekturen für eine dauerhafte Regelung der Online-Hauptversammlung im Aktiengesetz bedarf. Die aktuelle Krisengesetzgebung ist damit auch wirklich als solche zu verstehen.“
Die vollständige Publikation können Sie hier herunterladen.