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Die EU-Kommission hat sechs große Plattformbetreiber im Sinne des EU Digital Markets Act (DMA) als „Torwächter“ benannt – Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance, Meta, Microsoft. Ab März 2024 müssen sie Verhaltens- und Transparenzvorgaben erfüllen. Beispielsweise dürfen sie ohne Zustimmung der Verbraucher keine personenbezogenen Daten mehr verknüpfen – das hat auch weitreichende Auswirkungen für Verbraucher und Werbetreibende.
Frankfurt School-Professor Dr. Thomas Weck und Professor Dr. Eckart Bueren, Universität Göttingen, teilen in diesem Video Ihre Einschätzungen zum DMA und den Auswirkungen auf die Torwächter, Händler und Verbraucher.