"jcr:8b4279be-32c3-4909-9865-87ae7b21b4f2" (String)
Haftungsrisiken von Organmitgliedern sind von hoher praktischer Relevanz. Dr. Hellen Schilling, Fachanwältin für Strafrecht, sprach bei der neuesten Runde des Frankfurt School Corporate Governance Working Breakfast (CGWB) über die strafrechtliche Perspektive dieser Risiken. Das CGWB ist eine Veranstaltungsreihe zu der Professorin Dr. Julia Redenius-Hövermann, Professorin für Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht an der Frankfurt School, und Sabrina Biedenbach, Board Office Biedenbach, regelmäßig einladen.
In den letzten Jahren wurden zahlreiche Ermittlungs- und Strafverfahren gegen Mitarbeitende oder Organmitglieder geführt. Zu den häufigsten Haftungstatbeständen gehören dabei Aufsichtspflichtverletzung sowie Untreuedelikte. Auch wenn in solchen Fällen hohe Strafen selten verhängt werden, sind die Reputationsschäden für Unternehmen und Personen oft erheblich.
Im Gegensatz zu anderen Ländern gibt es in Deutschland per Gesetz keine strafrechtliche Haftung von juristischen Personen. Dennoch gibt es im Unternehmensstrafrecht die Haftung für Ordnungswidrigkeiten (auch Verbandsgeldbuße genannt) und die Vermögensabschöpfung (Einziehung). Betriebsinhaber oder Leitungspersonen können hierbei insbesondere der sogenannten Aufsichtspflichtverletzung unterliegen. Darüber hinaus lassen sich unter dem „Managerstrafrecht“ weitere Haftungssubjekte definieren. Im Bereich des eigenen Handelns werden z.B. Insolvenzdelikte oder Untreue gefasst. Auch bei Gremienentscheidungen haften grundsätzlich diejenigen Personen, die an einer Gremienentscheidung teilnehmen und einem Beschluss mit strafrechtlichen Inhalten zustimmen, unbeachtet innerer Vorbehalte.
Abschließend sprach Hellen Schilling über die Bedeutung der Business Judgment Rule, die haftungsfreie unternehmerische Handlungsspielräume (auch als "Safe Harbour" bezeichnet) definiert sowie Compliance-Pflichten für Unternehmen.
Einen ausführlicheren Bericht zu diesem Corporate Governance Working Breakfast finden Sie hier.
Informationen zu früheren Corporate Governance Working Breakfasts finden Sie hier.