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Kommunikation von Seiten des Aufsichtsrats ist ein wichtiges Instrument und kann sowohl positive als auch negative Auswirkungen haben. Wie das jüngste Beispiel rund um das Unternehmen OpenAI und dessen CEO Sam Altman zeigt, können durch falsche Kommunikationsansätze im schlimmsten Falle Vertrauen und Unternehmenswerte zerstört werden.
Dr. Sandra Binder-Tietz, Geschäftsleiterin der Günter-Thiele-Stiftung für Kommunikation und Management sowie des Center for Research in Financial Communication der Universität Leipzig, sprach bei der neuesten Runde des Frankfurt School Corporate Governance Working Breakfast (CGWB) über die Anforderungen, die interne und externe Stakeholder an die Aufsichtsratskommunikation stellen. Das CGWB ist eine Veranstaltungsreihe zu der Professorin Dr. Julia Redenius-Hövermann, Professorin für Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht an der Frankfurt School, und Sabrina Biedenbach, Board Office Biedenbach, regelmäßig einladen.
Der Deutsche Corporate Govenance Kodex regt an, dass der Aufsichtsratsvorsitzende in angemessenem Rahmen bereit sein sollte, mit Investoren über aufsichtsratsspezifische Themen Gespräche zu führen (Anregung A.6). Vergleichbare Anregungen finden sich auch in anderen internationalen Corporate Governance Kodizes bzw. erweitern die Sichtweise sogar z.B. um die Kommunikation von Vorsitzenden diverser Ausschüsse (UK Corporate Governance Code).
In Bezug auf die Stakeholder der Aufsichtsratskommunikation lassen sich drei Gruppen voneinander abgrenzen: (1) die gesellschaftspolitische Öffentlichkeit (u.a. Medien), (2) die Unternehmensöffentlichkeit (u.a. Vorstand, Führungskräfte) sowie (3) die Kapitalmarktöffentlichkeit (u.a. Investoren, Aktionärsschützer, Stimmrechtsberater, Wirtschaftsmedien). Eine zentrale Anforderung an die Kommunikation ist die umfangreiche und aktuelle Information hinsichtlich der Aufsichtsratstätigkeit und zu Corporate-Governance Themen. Die Publizitätspflichten als wichtigste Kommunikationsmaßnahme des Aufsichtsrats decken in der Regel bereits einen Großteil des Informationsbedarfs ab. In Sondersituationen wird aufgrund von erhöhten Anforderungen aller Anspruchsgruppen eine aktivere Kommunikation über einen begrenzten Zeitraum gefordert. Hierbei unterscheiden sich die spezifischen Erwartungen der Stakeholder an die Kommunikation, was sich z.B. bei den Stimmrechtsberatern (diese klären z.B. Fachfragen) im Vergleich zu den Journalisten zeigt (diese ordnen eher Ereignisse ein).
Einen ausführlicheren Bericht zu diesem Corporate Governance Working Breakfast finden Sie hier.
Informationen zu früheren Corporate Governance Working Breakfasts finden Sie hier.