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Das Onboarding von Mitgliedern von Aufsichtsräten und vergleichbaren Gremien ist in den letzten Jahren insbesondere von Seiten der Unternehmen zunehmend professionalisiert worden. Dr. Werner Schick, Rechtsanwalt bei Siemens, sprach über die Pflichten im Zusammenhang mit der Einarbeitung in ein Mandat von Seiten der Gremienmitglieder sowie über Inhalte und Formate des Onboardings bei der neuesten Runde des Frankfurt School Corporate Governance Working Breakfast (CGWB). Das CGWB ist eine Veranstaltungsreihe zu der Professorin Dr. Julia Redenius-Hövermann, Professorin für Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht an der Frankfurt School, und Sabrina Biedenbach, Board Office Biedenbach, regelmäßig einladen.
Die Pflichten für die Einarbeitung in ein Mandat basieren auf der aus dem Aktiengesetz abgeleiteten Sorgfaltspflicht der Aufsichtsratsmitglieder (§ 116 Satz 1 i.V.m. § 93 Abs. 1 Satz 1 AktG). Zentrale Aspekte der Sorgfaltspflicht sind hierbei die Eigenverantwortlichkeit sowie die zeitliche Perspektive.
In Bezug auf die Inhalte und Bestandteile des Onboardings empfiehlt Dr. Werner Schick Aufsichtsratsmitgliedern sich u.a. von der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft ein genaues Bild zu verschaffen, sich über Grundlegendes, wie Statuten, Jahresfinanzberichte, Übersichten zur Organisation der Gesellschaft etc. zu informieren, aber auch vertiefende Informationen, wie etwa zum Geschäftsmodell, zu Risiken und Technologien zu beachten. Formate für das Onboarding können zum einen Onboarding-Pakete bzw. Einführungsmappen sein, zum anderen werden auch Einführungstage und -gespräche, Workshops oder Werksbesichtigungen als hilfreiche Tools für das Onboarding erachtet.
Das Fazit der Runde: Wichtigstes Ziel im Rahmen des Onboarding-Prozesses ist es, neue Aufsichtsratsmitglieder in kurzer Zeit auf den Wissensstand zu bringen, um auf Augenhöhe mit dem Vorstand diskutieren zu können. Hierbei spielt sowohl das persönliche Onboarding als auch die Unterstützung durch das Unternehmen eine wichtige Rolle.
Einen ausführlicheren Bericht zu diesem Corporate Governance Working Breakfast finden Sie hier.
Informationen zu früheren Corporate Governance Working Breakfasts finden Sie hier.