Seit dem 02.07.2023 gilt in Deutschland das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen HinSchG - Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (gesetze-im-internet.de).
Das HinSchG dient dem Schutz der hinweisgebenden Personen, die Missstände an ihrem Arbeitsplatz mitteilen möchten. Die Tatbestände, die gemeldet werden können, sind in § 2 HinSchG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) abschließend aufgeführt.
Die Frankfurt School of Finance & Management gGmbH hat eine interne Meldestelle für Hinweise gem. § 12 HinSchG eingerichtet.